Unterschied Podologe und medizinische Fußpflege
02-01-2023
Wir bekommen immer wieder die Frage gestellt, was genau ist der Unterschied zwischen der Medizinischen Fußpflege und dem Beruf des Podologen und was genau ist das Titelschuztgesetz!
Um hier mal etwas mehr Transparenz zu schaffen, haben wir uns die Mühe gemacht und diese Beantwortung in Worte gefasst.
Wer den Titel des Podologen tragen will, muss eine entsprechende staatlich anerkannte Ausbildung, in der Regel über zwei Jahre, absolvieren und bedarf einer Erlaubnis. So sieht es das Gesetz gemäß § 1 über den Beruf des Podologen in der Ausfertigung vom 04.12.2001 vor.
Die Titelführung "Medinische/r Fußpfleger/in“ darf ebenfalls nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder staatlichen Anerkennung nach § 10 Abs. 1 geführt werden.
Bei diesem Gesetz handelt es sich lediglich um ein Titelschutzgesetz! Dieses Gesetz bezieht sich jedoch NICHT auf die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege. Die Tätigkeit der medizinischen Fußpflege wird von den meisten in Deutschland tätigen Fußpflegern und Fußpflegerinnen, ausgebildet an einer entsprechenden Fußpflegeschule, durchgeführt. Sie dürfen sich nicht als Podologen bzw. Podologinnen oder als medizinische Fußpfleger bezeichnen, dürfen aber die Tätigkeit als solches ausführen.
Gemäß dem Urteil vom 07.06.2005 hat das OLG Frankfurt/Main (Az. 14 U 198/04) festgestellt, dass die Bezeichnung „Medizinische Fußpflege“ ohne förmliche Ausbildung durch staatlich anerkannte Podologieschulen nicht wettbewerbswidrig ist. Die Berufsausübung oder Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ darf auch von Personen verwendet werden, die nicht eine Ausbildung und Prüfung nach dem Podologengesetz absolviert haben. Das bedeutet, dass JEDER die Medizinische Fußpflege an einer dafür geeigneten Schule lernen UND nach bestandener Prüfung auch ausüben darf, jedoch nicht den Titel "Medizinische/r Fußpfleger/"in" tragen darf, sondern eben nur "Fußpfleger/in" in der medizinischen Fußpflege. Ist manchmal etwas verwirrend - aber wir sind in Deutschland ;-).
Die Nachfrage nach Fußpflege steigt stetig und viele Teilnehmer, die sich für diesen Beruf interessieren, können sich entweder keine zweijährige Podologenausbildung leisten (Kosten zwischen 7.000 EUR - 10.000 EUR) oder können das zeitlich nicht realisieren. Daher stellt eine gute Fußpflegeschule eine interessante Alternative. Achten Sie bei der Wahl der Schule auf gewisse Qualitätsstandards wie z.B. wielange gibt es die Schule schon, welchen Ruf hat die Schule im Bezug auf die Inhalte, Ausstattung und Dozentenqualifikation, ist der Dozent selbst in der medizinischen Fußpflege tätig, wie sind die Bewertungen anderer Teilnehmer usw.
Die Kosmetik- und Massageschule Meuser, staatlich anerkannte Ergänzungsschule mit der Ausbildung Fachkraft für Kosmetik und Naturkosmetik verfügt über diese Qualifikationen der aufgeführten Kriterien zur Ausbildung der medizinischen Fußpflege.
Wir haben mittlerweile schon viele Teilnehmer aus dem Raum Luxemburg, Luxemburg Stadt, Rheinland-Pfalz und Saarland an unserer Schule erfolgreich ausgebildet. Viele unserer ehemaligen Absolventen sind erfolgreich in der mobilen Fußpflege, in eigener Fußpflegepraxis oder im Anstellungsverhältnis tätig. Die Ausbildung an unserer Schule dauert drei Monate. Ein Schwerpunkt der medizinische Fußfplegeausbildung beseht aus der praktischen Umsetzung und Übung an Modellen, die zum größten Teil von der Schule gestellt werden. Sie arbeiten an verschiedenen Fußproblemen und sammeln somit wertvolle Erfahrung. Am Ende der Ausbildung findet sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung statt. Das Berufsbild der Fußpflegerin/Fußpfleger lässt sich auch wunderbar mit anderen Dienstleistungen wie Fußrefelxzonenmassage, Sugaring, Wellness-Gesichtsbehandlung oder Skalpelltechnik kombinieren.
Wir hoffen, dass wir dieses Thema für jeden verständlich erklären konnten :-)