• Staatlich anerkannte Kosmetikerin

Staatlich anerkannte Kosmetikerin

24-09-2020

 

Da es für den Beruf der Kosmetikerin in Deutschland verschiedene zugelassene Ausbildungsmöglichkeiten und auch Berufsbezeichnungen gibt, ist die Situation für den Teilnehmer häufig ziemlich unübersichtlich.

Das liegt einfach daran, dass Schule und Ausbildungswesen Sache der jeweiligen Bundesländer ist und diese sind sich meist in der Grundlage uneinig.

Die Ausbildungsmöglichkeiten und Abschlüsse in vielen Berufen wie z.B. auch im Bereich der Kosmetik weichen aus diesem Grund innerhalb Deutschland voneinander ab.

In Rheinland-Pfalz z.B. gibt es keine Möglichkeit – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – eine Kosmetikausbildung mit dem Abschluss „staatlich anerkannt“ innerhalb einer schulischen Ausbildung zu absolvieren. Das ärgert uns ein wenig aber ist nicht zu ändern, außer wir würden mit unserer Schule umziehen :-).

Das ist aber auch nicht weiter schlimm, denn ein „staatlich anerkannt“ sagt überhaupt nichts über die Qualität und die Befähigung der Absolventen der Ausbildung aus!

 Welche Ausbildung können absolviert werden um das Ausbildungsziel zu erreichen?

1.     Möglichkeit: Das duale Ausbildungssystem = Lehrlingsausbildung

Hier absolviert der Auszubildende eine dreijährige Ausbildung in einem Kosmetikinstitut und besucht in diesen drei Jahren eine staatliche Berufsschule. Der Auszubildende erhält eine Ausbildungsvergütung. Der Berufsabschluss ist staatlich anerkannt und kann auch in Rheinland-Pfalz absolviert werden.

 2.     Möglichkeit: Die Ausbildung an einer privaten Berufsfachschule für Kosmetik

 Eine private Berufsfachschule muss nicht staatlich anerkannt sein. Es kann auch eine Schule in eigener Regie sein. Dennoch hat eine staatlich anerkannte Berufsfachschule in unseren Augen immer einen höheren Stellenwert bzw. Qualitätsstandard, da die Inhalte der jeweiligen Bildungsgänge von dem zuständigen Bildungsministerium geprüft wurden und es eine ordentliche Prüfungsordnung gibt. Außerdem finden die Prüfungen unter staatlicher Aufsicht statt.

Bei diesem schulischen Ausbildungsmodell gibt es keine feste Zeitspanne für die Kosmetikausbildung. Die Zeiten sind von sehr unterschiedlicher Länge und können sich im Rahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren bewegen. In diesen Schulen, werden sowohl praktisch als auch theoretisch alle Grundlagen der Kosmetikausbildung und darüberhinaus vermittelt. Je nach Schule sind die Schwerpunkte hierbei manchmal anders gelagert, wie bei anderen Schulen. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht. Die Ausbildung wird mit einem Schulgeld vom Auszubildenden selbst bezahlt. Der Abschluss der Berufsausbildung erfolgt i.d.R. mit einer praktischen und theoretischen Prüfung innerhalb der Schule oder durch einen beauftragten Prüfer einer Kammer wie z.B. Handwerkskammer oder Institution, wie z.B. die Schulaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Der Berufsabschluss ist staatlich geprüft (sofern eine geeignete Institution dahinter steht).

 3.    Möglichkeit: Hochschulstudium

In einem regulären Hochschulstudium können Absolventen den Studiengang Kosmetologie belegen und schließen das erfolgreiche Studium mit dem Titel Kosmetologin - Diplom Kosmetikerin ab. Das Studium muss wie alle Hochschulstudiengänge selbst finanziert werden.

Welchen Unterschied gibt es zwischen staatlich anerkannt und staatlich geprüft?

Der Begriff „staatlich anerkannt“ sagt aus, dass der Auszubildende in Rheinland-Pfalz einen dreijährigen Bildungsgang /  Ausbildung als Kosmetikerin in einem Ausbildungsbetrieb absolviert hat und neben den fachbezogenen Inhalten noch andere übergreifende Inhalte vermittelt bekommen hat.

Staatlich geprüfte Ausbildungen finden immer an einer Berufsfachschule statt und  werden von entweder einer Kammer oder einer beauftragten Institution wie die Schulaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes abgenommen.

Beide Begriffe zeichnen sich nicht durch einen besonderen Status oder eine besondere Qualität der Ausbildung aus. Für den Absolventen sollte sich die Frage stellen, wie viel Know-How und Fachwissen er sich im Laufe der Ausbildung aneignen konnte um damit in diesem Beruf erfolgreich tätig sein zu können.

Eine schulische Ausbildung zur Kosmetikerin oder Fachkraft für Kosmetik und Naturkosmetik unter staatlicher Kontrolle (meist durch die Schulaufsichtsbehörde geprüft) kann also absolut mit der Qualifikation einer Absolventin, die eine duale Ausbildung (meist durch die HWK geprüft) in einem Betrieb absolviert hat, mithalten und gleichgesetzt werden.

 Mit einer kosmetischen Ausbildung an unserer staatlich anerkannten Ergänzungsschule, Berufsfachschule Fachkraft für Kosmetik und Naturkosmetik erhalten Sie ein qualifizierte und moderne Ausbildung nach den neuesten kosmetischen Erkenntnissen. Somit wird die Basis für den erfolgreichen Start in das Berufsfeld Kosmetik gelegt.